Studieren geht über Studieren

Wer studiert hat, soll einen entsprechenden Job wählen, kräftig arbeiten und Erwerbspausen meiden – oder sonst: Die Ausbildung in Raten zurückzahlen. Warum? Hintergründe und Erfolgsaussichten nachgelagerter Studiengebühren.

Text: Matthias Neff; Illustration: Angelica Bebing


Schon beim Eintrittsgespräch in die Fachhochschule war der Studiengangleiter überzeugt, Bildung sei in ein paar Jahren wohl nicht mehr gratis. Diese für zukünftige Studierende düstere Prognose dürfte sich noch etwas verdunkelt haben mit dem Vorschlag zu nachgelagerten Studiengebühren, vorgebracht von Conny Wunsch, Professorin in Arbeitsmarktökonomie, und Stefan Wolter, Forschungleiter in Bildungsökonomie.

Unfair

Das zentrale Problem ist verletzte Fairness, findet Wunsch, denn manche beenden ihr Studium erfolgreich, wählen aber «einen nicht-bildungsadäquaten Beruf», haben «Erwerbsunterbrüche» oder arbeiten «nicht Vollzeit». Dadurch zahlen sie die zuvor für sie aufgebrachten Bildungskosten nicht mehr via Steuern zurück, die wegen des nun niedrigen Einkommens entsprechend gering ausfallen. Das Studium dieser Absolventinnen und Absolventen finanzieren andere über ihre Steuern, etwa die Sanitärin oder der Coiffeur: Erwerbstätige ohne tertiäre Ausbildung, also ohne Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule. Wobei zu Letzterer auch die pädagogische Hochschule zählt. Und da «immer mehr Leute studieren», werde das Problem grösser.

der Vorschlag

Wolter und Wunsch schlagen deshalb Studiengebühren vor, die nachgelagert sind, also nach dem Studium anstehen und die Ausbildungskosten umfassen, in jährlich zu zahlenden Tranchen. –Diese teilweise oder ganze Rückzahlung der Ausbildungskosten käme aber nur dann zum Zug, wenn das durch die Erwerbsarbeit generierte Steuereinkommen kleiner ist als ein noch zu bestimmender Schwellenwert. Wunsch verspricht sich durch die verursachergerechte Kostenverrechnung Verhaltensänderungen: Zum Beispiel studierte Mütter, die nach Geburt ihres Kindes vielleicht «nicht zehn Jahre zuhause» sind, sondern drei; Studierende, die sich im Vornherein «besser über die Jobaussichten» und mögliche Berufe informieren, anstatt ein Studium abzubrechen oder zu wechseln.

die Psyche

Der Mensch reagiert auf Anreize. Doch wesentliche Charakterdimensionen sind von Person zu Person unterschiedlich. Das zeigt das Fünf‑Faktoren‑Modell zu Gewissenhaftigkeit, emotionaler Stabilität, Offenheit, Verträglichkeit und Extraversion [1].

Es stimmt, dass bestimmte Studierende unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen, bestätigt Benedikt Hell, Professor für Personalpsychologie mit Schwerpunkt Berufs- und Studieneignungsdiagnostik. Es gebe Unterschiede bei Gewissenhaftigkeit, aber auch in Motivation und Leistungsfähigkeit.

Die Problematik sieht er jedoch nicht bei der Bestrafung bestimmter Wesenszüge, sondern bei den «wahrscheinlich enorm hohen Kosten» der bürokratischen Umsetzung. Ausserdem sei es zwar besonders bei hohen Ausbildungskosten, zum Beispiel im Medizinstudium, verständlich, «dass man als Gesellschaft etwas zurückhaben möchte.» Dieser Anspruch berücksichtige jedoch nur die ausgewiesenen Kosten, aber nicht das ehrenamtliche und unbezahlte Engagement. Letzteres treffe auf Frauen zu, die Kinder aufziehen: «Das ist ja auch ein Dienst an der Gesellschaft.»

Frau, Kind und Humankapital

«Man möchte die Frauen nicht fürs Kinderkriegen bestrafen», stellt Wunsch im Interview klar. Es sei ein Mittelweg zu finden, wieviel Erwerbsunterbrüche – und darunter fallen vor allem Babypausen – nicht in Rechnung gestellt werden. Das Problem «von bei Frauen weniger stark ausgenutztem Humankapital» betrifft auch die Teilzeitarbeit: Gesamtschweizerisch beträgt sie bei Frauen und Männern 58 respektive 19 Prozent, wobei ihre Beliebtheit bei Männern steigt [2]. Es sind, vermutet Wunsch, diese zwei Faktoren, Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit, welche die grössten Kosten verursachen.

Eine Studie des Bundesamtes für Statistik kommt ausserdem zum Schluss: Auch bei jungen Frauen ohne Kinder ist die Teilzeitarbeit doppelt so hoch wie bei Männern [3]. Die Vorstellung, Frauen würden ausschliesslich Teilzeit arbeiten, weil sie Kinder haben, ist somit falsch.

Löchrige Eleganz

Geschlechterkampf dürfte allerdings der Eleganz des Gedankens nachgelagerter Studiengebühren widersprechen. Wer dem Kostenhammer entgehen möchte, muss ein bestimmtes Arbeitspensum leisten, unabhängig von biologischem Geschlecht oder anderen demografischen Merkmalen. Teure Studiengänge bedeuten somit auch stärkere Arbeitsanreize. Gleichzeitig schränkt Wunsch ein: Die tatsächlichen Kosten eines Medizinstudiums «kann man im ganzen Leben nicht erarbeiten.»

Medizin belegt mit Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Humanmedizin auf Platz eins zwei und vier gleich drei der vier Spitzenplätze der teuersten universitären Fachbereiche, gefolgt von Bauwesen und Geodäsie, sowie Naturwissenschaften [4].

Es wäre damit eine von Ausnahmen geprägte Reform: für Studiengänge, deren Kosten zu hoch sind, um voll rückzahlbar zu sein. Ausserdem müsste ausgehandelt werden, wie viele Babypausen erlaubt sind. Das liest sich nach viel politischem Seilziehen. Erschwerend kommt der allgegenwärtige Fachkräftemangel hinzu: ein baldiger Wechsel der naturwissenschaftlichen Studiengänge zu einem Modell mit nachgelagerten Studiengebühren scheint in diesem Umfeld unpopulär und damit unwahrscheinlich.

Steve Jobless

Der Co‑Präsident des Verbands der Schweizer Studierendenschaften, Gazmendi Noli, warnt ausserdem vor neuer Ungerechtigkeit, diesmal unter den Studierenden selbst: Durch nachgelagerte Studiengebühren würden «weniger wohlhabende Menschen zu Ausbildungen gedrängt, die möglichst früh einen relativ hohen Lohn anbieten, aber später in der beruflichen Laufbahn benachteiligt wären, etwa durch unvorhergesehene Veränderungen des Arbeitsmarkts.»

Der Druck zu hohen Löhnen wäre, so Noli, ausserdem «innovationshemmend», indem er risikoreiche Unternehmungen verhindert, die sich aber später in hohen Profiten auszahlen können. Passend dazu erwähnt Noli den Geschäftserfolg von Steve Jobs, Mitgründer von Apple – und Studienabbrecher.

Keine neuen E-Mails

Die Vorwürfe, insbesondere von studentischer Interessensvertretung, sind deutlich und zahlreich. Hat die Idee nachgelagerter Semestergebühren denn überhaupt Verfechter in der Politik?

Die Suche in der Datenbank des Schweizer Parlaments bringt keine Thementreffer. Aber Eigenverantwortung förderndes und damit liberales Gedankengut wie dieses müsste bei der Freisinnig-Demokratischen Partei, FDP, vertreten sein. Deren Kommunikationsabteilung beurteilt nachgelagerte Studiengebühren auf Nachfrage per Mail als «interessanter Ansatz». Doch stellt sie gleichzeitig in Frage, ob «die angestrebte Wirkung» erzielt würde, ohne diese Kritik zu begründen.

Noch viel häufiger gibt es bei allen Recherchevorstössen allerdings gar keine Antwort: Von der Fachhochschule kommt trotz Zusage keine Stellungnahme und ein Kontakt zum Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung versandet. Das Desinteresse scheint zu gross, die Materie zu abgehoben – oder die Datenlage ist einfach zu dürftig. Das Schadensausmass der Studiumsfinanzierung durch Leute ohne tertiäre Ausbildung sei «bisher nicht quantifiziert», wie Wunsch bemerkt. Man würde sich allerdings schon etwas mehr Zahlen wünschen, angesichts der weitreichenden Reformidee, und um Ungerechtigkeiten in ihrem Ausmass vergleichen zu können.

Viele für das Falsche

Dabei ist die Kritik an der Hochschulfinanzierung nicht eine Extravaganz von Wunsch und Wolter, sondern in Ökonomiekreisen verbreitet. So ist in einem Bericht von Economiesuisse von 2022 die Rede vom Fehlanreiz. Der Bund überweist um 30 Prozent der Ausbildungskosten an die Hochschulen und 20 Prozent an die Universitäten [5]. Der Heimatkanton zahlt den Rest – mit Ausnahme des kleinsten Teils der von den Studierenden entrichteten Semestergebühren. Der Löwinnenanteil der Ausbildungskosten zahlt also Bund und Kanton. Mit diesem System würden die Hochschulen möglichst viele Studierende ausbilden, aber es fehle der Anreiz, die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen.

Doch der Reformvorschlag zu nachgelagerten Studiengebühren würde ja genau diesen Fehlanreiz korrigieren, indem die Verantwortung, eine gut bezahlte Stelle zu finden, nun auf den Schultern der Studierenden mit Abschluss zu liegen käme: Wer zu wenig oder etwas Studienfremdes arbeitet, hätte selbst dafür zu zahlen, sofern die Arbeit zu wenig Steuereinnahmen einbringt.

Alternative Arbeitsanreize

Um die Anreize zu ändern, scheint auf nationaler Politebene einiges im Tun. So reicht Ständerat Damian Müller im September 2023 eine Motion ein für die Einführung eines steuerlichen Abzugs für Vollzeiterwerbstätige [6]. Davon verspricht sich die FDP einen ähnlichen Effekt wie Wunsch von nachgelagerten Studiengebühren: Höhere Pensen bei Lehrkräften und im Pflegebereich, aber auch nach der Babypause. Der Bundesrat beantragt die Motion Ende 2023 zur Ablehnung und verabschiedet im Februar 2024 die Botschaft zur Individualbesteuerung. Indem Zweitverdienende zukünftig individuell besteuert werden, würde in der Regel ihre Steuerbelastung sinken und der Anreiz zu mehr Erwerbsarbeit steigen.

Individualbesteuerung sei «ein Schritt in die richtige Richtung», urteilt Stefan Wolter, gefragt per E-Mail. Sämtliche Anreize für höhere Beschäftigungsgrade würden helfen.

No Wind of Change

Doch zurück zur ursprünglichen Idee: Eine umfassende Reform wie die Einführung nachgelagerter Studiengebühren würde eine Koordination zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden voraussetzen. Das geeignete Forum dazu: Die Schweizerische Hochschulkonferenz. Bundesrat Guy Parmelin präsidiert sie und der Hochschulrat, bestehend aus siebzehn kantonalen Exekutivmitgliedern, bestimmt in ihr. Für 2025 bis 2028 etwa die Schwerpunkte Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Förderung des Nachwuchses und Chancengerechtigkeit. Von nachgelagerten Studiengebühren ist nichts zu lesen. Mit anderen Worten, weder der bundesrätliche noch die kantonalen Geldgeber möchten das bestehende Finanzierungssystem fundamental ändern. Bezeichnenderweise ist auch der Gewerbeverband und Economiesuisse je als Arbeitgeberorganisation in beratender Funktion in der Konferenz eingebunden. Wenn sie sich für nachgelagerte Studiengebühren eingesetzt haben sollten, dann ist das zumindest im letzt- und vorletztjährigen Jahresbericht nicht dokumentiert.

Und so endet denn die Recherchereise auf offener See, denn der Wind, so kräftig er zu Beginn in die ideellen Segel gegriffen hat, ist definitiv erlahmt. Eine Idee braucht Personen, die sich für sie einsetzen. Und die gibt es scheinbar schlicht nicht für nachgelagerte Studiengebühren.

Problem ungelöst, weitermachen

Die gute Nachricht für Studierende: Finanzielle Konsequenzen wird es von staatlicher Seite in den nächsten paar Jahren keine geben, weder bei Studiengangswechsel, Teilzeit- statt Vollzeitarbeit oder langen Erwerbsunterbrüchen. Und wahrscheinlich geht die Schonfrist weit über die bis 2028 gültige Schwerpunktsetzung hinaus. Zu schwerfällig ist der tertiäre Bildungsdampfer, um unvermittelt in eine neue Richtung einzuschwenken. In der Politik basteln die Parteien derweil an den Anreizen, das beruhigt die Gemüter. Für eine tiefgreifende Reform, die Bildungskosten nach dem Verursacherprinzip verteilen würde, in der Ausführung aber voller Ausnahmen wäre, fehlt Zeit und Enthusiasmus.

Es bleibt ein leises Schuldgefühl angesichts der hehren Ziele, die gemäss Schweizerischer Hochschulkonferenz [7] so ausführlich gefördert werden sollen: All die Gerechtigkeit, der Chancen etwa, oder in Form der Berücksichtigung von Diversität, gibt es erst ab Genuss einer tertiären Ausbildung. Wer das Unglück hat, Dachdeckerin oder Pflegehelfer zu sein, finanziert weiterhin die Ausbildung derjenigen Absolventinnen und Absolventen mit, die selbstgewählt wenig verdienen.




Literaturverzeichnis

  1. S. P. Robbins, Organizational Behavior, S. 157, Pearson, 2015.
  2. B. f. Statistik, „bfs.admin.ch,“ [Online]. Available: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/wirtschaftliche-soziale-situation-bevoelkerung/gleichstellung-frau-mann/erwerbstaetigkeit/teilzeitarbeit.html. [Zugriff am 7 Oktober 2024].
  3. B. f. Statistik, „bfs.admin.ch,“ S. 6, 8 Februar 2022. [Online]. Available: https://www.bfs.admin.ch/asset/de/20944661. [Zugriff am 5 Oktober 2024].
  4. F. u. I. Staatssekretariates für Bildung, „skbf-csre.ch,“ S. 251, 4 Oktober 2024. [Online]. Available: https://www.skbf-csre.ch/fileadmin/files/pdf/bildungsberichte/2023/BiBer_2023_D.pdf.
  5. economiesuisse, „economiesuisse.ch,“ S. 25, 30 November 2022. [Online]. Available: https://www.economiesuisse.ch/de/publikationen/leitlinien-der-wirtschaft-bildungs-forschungs-und-innovationspolitik. [Zugriff am 5 Oktober 2024].
  6. D. S. Parlament, „parlament.ch,“ 18 September 2023. [Online]. Available: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234010#:~:text=Wer%20Vollzeit%20arbeitet%2C%20muss%20regelm%C3%A4ssig,wirtschaftlichen)%20Leistungsf%C3%A4higkeit%20einer%20steuerpflichtigen%20Person.. [Zugriff am 5 Oktober 2024].
  7. F. u. I. Staatssekretariat für Bildung, „shk.ch,“ S. 6, Juni 2023. [Online]. Available: https://shk.ch/images/dokumentation/publikationen/JB_SHK_2022_de.pdf. [Zugriff am 5 Oktober 2024].

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